1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen (wie z. B. Schulungen, Seminaren, Veranstaltungen, Prüfungen, Maßnahmen wie Kurse, E-Learning) des Vereins Integration und SprachINSTITUT HAINBURG mit VerbraucherInnen oder Unternehmer (nachfolgend gemeinsam auch „Kunde/Kundin“ oder „TeilnehmerIn“ genannt), die Dienstleistungen und Angebote des Vereins Integration und SprachINSTITUT HAINBURG in Anspruch nehmen.  Bei Vertragsabschluss über die Internetdienste werden diese AGB durch den/die NutzerIn durch Anklicken des Zustimmungsbuttons akzeptiert.
  2. Durch die Anmeldung erfolgt ein Vertragsschluss zwischen dem/der Kunden/Kundin und dem Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG. Die Anmeldung kann über die Online-Formulare oder über das Anmeldeformular in den Räumlichkeiten des Vereins Integration und SprachINSTITUT HAINBURG erfolgen.
  3. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die Kunde/Kundin zur vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Mahn- und Inkassospesen, sowie geltende gesetzliche Verzugszinsen als vereinbart. Nicht rechtzeitig bezahlte Rechnungen werden an Akzepta Inkasso Group weitergeleitet. Gerät der/die Kunde/Kundin in Zahlungsverzug, so ist der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG ist nicht zur Durchführung von Dienstleistungen verpflichtet, wenn die Zahlung nicht vollständig und/oder rechtzeitig erfolgte.
  4. Eine Unterrichtsstunde bzw. eine Unterrichtseinheit beträgt grundsätzlich 45 Minuten.
  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  6. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG behält sich das Recht vor, TrainerInnen zu tauschen und zu ersetzen. Ein Wechsel des/der Trainers/in berechtigt den/die Kunden/Kundin weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Es besteht kein Anspruch des/der Kunden/Kundin auf eine/n bestimmte/n Trainer/in.
  7. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG ist stets darum bemüht, die geplanten Lehrinhalte und Lernziele zu erreichen und den/die Kunden/Kundin bestmöglich auf interne und externe Prüfungen vorzubereiten. Jedoch übernimmt der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG keine Verantwortung dafür, dass ein bestimmtes Lernniveau seitens des/der Kunden/Kundin zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird. Ebenso übernimmt der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG keine Verantwortung bei Nichtbestehen von Prüfungen seitens der KundInnen.
  8. Die Anfangstermine aller Dienstleistungen sind im Vorhinein festgelegt. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG behält sich in Ausnahmefällen das Recht vor, die Termine zu verschieben oder zu ändern. In solchen Fällen wird der/die Kunde/Kundin rechtzeitig über jede Änderung in Kenntnis gesetzt. Diese Änderungen stellen keinen Kündigungsgrund dar.
  9. Nach Beendigung eines Kurses hat der/die Kunde/Kundin die Möglichkeit, einen Folgekurs zu besuchen. Jeder Folgekurs bedarf einer erneuten Anmeldung. Ohne eine wirksame Anmeldung hat der/die Kunde/Kundin keinen Anspruch auf eine Kursplatz-Reservierung.
  10. Alle unsere Preise verstehen sich exklusive Lehrbuch und exklusive Lehrmaterial.
  11. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage werden die Intensivkurse im Dezember innerhalb von 3 Wochen (statt 4 Wochen) abgehalten.
  12. An gesetzlichen österreichischen Feiertagen findet am Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG grundsätzlich kein Unterricht statt. Ausgefallene Unterrichtseinheiten werden nicht erstattet und auch nicht nachgeholt.
  13. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  14. Diese AGB liegen in verschiedenen Sprachen vor. Im Falle eines Widerspruches zwischen der deutschen Version der AGB und einer ihrer offiziellen Übersetzungen hat die deutsche Version Priorität.

2. Kündigung, Stornierung und spezielle Bestimmungen

  1. Für alle Anmeldungen, die über das Anmeldeformular in den Räumlichkeiten des Vereins Integration und SprachINSTITUT HAINBURG erfolgen, besteht kein Widerrufsrecht.
  2. Bei Privat- und Firmenkursen erfolgt die Buchung der Kurse für einen vorab festgelegten Zeitraum. Bei nicht wahrgenommenen Terminen und/oder Unterbrechungen der Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages oder auf Ersatzunterricht.
  3. Versäumte Unterrichtseinheiten werden bei allen Maßnahmen nicht erstattet und auch nicht nachgeholt.
  4. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG gewährt keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bzw. geleisteten Zahlungen.
  5. Die bloße Abwesenheit an einem Kurs gilt nicht als Abmeldung, wodurch die Pflicht zur Begleichung der Rechnung erhalten bleibt.
  6. Beendet der/die TeilnehmerIn den gebuchten Sprachkurs vorzeitig, so ist die gesamte, noch ausstehende Kursgebühr sofort zur Zahlung fällig. Sollte im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung eine fällige Rate nicht bezahlt werden, so verliert die Ratenvereinbarung ihre Gültigkeit und der Gesamtbetrag ist ab dem Zeitpunkt der nicht bezahlten Rate fällig.
  7. Sollte der/die Kunde/Kundin eine Zahlungsbestätigung für eine Dienstleistung benötigen, wird Ihnen die Zahlungsbestätigung per E-Mail zugesandt oder persönlich an den/die Kunden/Kundin übermittelt. Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung ist jedoch keine Rückerstattung mehr möglich.
  8. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG behält sich das Recht vor, das für die Ausführung der Dienstleistung vorgesehene Beginndatum aus vertretbaren Gründen oder Gründen, die vom Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG nicht zu vertreten sind, anzupassen. Die Intensivkurse am Vormittag können zwischen 08:30 und 11:30 Uhr starten, die Abendkurse zw. 18:00 und 20:30 Uhr. Diese Anpassung zieht kein Sonderkündigungsrecht oder den Anspruch auf eine Rückerstattung nach sich.
  9. Die Kurskosten können bis zu 100% vom AMS, WAFF, Europäischen Sozialfond, Arbeitgeber oder von einer anderen Institution übernommen werden. Sollten jedoch diese Beihilfe zu den Kurskosten (eine positive Mitteilung über die Kostenübernahme durch das AMS, WAFF oder eine andere zu zahlende Institution) entzogen werden, verpflichtet sich der/die Kunde/Kundin, der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG umgehend darüber zu informieren. Die vollständige Rechnungssumme ist somit sofort zur Zahlung fällig und vom/von der Kunden/Kundin selbst zu tragen.
  10. Bei KundInnen, die keinen österreichischen Wohnsitz haben, ist der offene Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn, zu begleichen.
  11. Der/die Kunde/Kundin bestätigt, dass der gebuchte Kurs für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke erforderlich ist.
  12. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG behält sich vor, Anmeldungen (auch grundlos) abzulehnen.
  13. Bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl behält sich der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG das Recht vor, den Kurs zu annullieren bzw. zu verschieben bis die MindestteilnehmerInnenzahl erreicht wird. In diesem Fall werden die KursteilnehmerInnen rechtzeitig informiert. Der/die KursteilnehmerIn hat nach Kenntnisnahme der Annullierung oder Verschiebung fünf Tage Zeit, um uns schriftlich per E-Mail mitzuteilen, ob er vom Vertrag zurücktreten will. Meldet sich der/die KursteilnehmerIn innerhalb der 5-tägigen Frist nicht, wird er/sie automatisch in den nächsten stattfindenden Kurs gebucht.
  14. Kann die Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so hat der/die Kunde/Kundin keinen Anspruch auf Rückerstattung. Sollte die Sprachschule aus Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind, wie z. B. eine Pandemie oder die Ausbreitung von Seuchen und Infektionskrankheiten, vorübergehend schließen müssen, so berechtigt dieser Umstand den/die TeilnehmerIn nicht zu einer Kündigung des Vertrages. Vielmehr ruht der Vertrag während der Dauer der Schließung der Sprachschule und wird nach Wegfall des Schließungsgrundes unverändert fortgeführt. Sollte eine bestimmte Einzelleistung aufgrund höherer Gewalt nicht durchführbar sein, behält sich der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG das Recht vor, ein Ersatzprogramm im Einzelfall durchzuführen. Eine Stornierung des Vertrags aufgrund dieser Leistungsänderung ist nicht möglich.
3. Spezielle Bestimmungen für Privat- und Firmenkursen
  1. Bei Privat- und Firmenkursen haben die KundInnen die Möglichkeit, die Termine nach Belieben mit dem Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG oder mit dem/der gebuchten Trainerin direkt zu vereinbaren.
  2. Das gebuchte Kontingent ist einen vorab festgelegten Zeitraum räumlich und zeitlich, in Abstimmung mit der Sprachschule oder mit dem/der TrainerIn, zu definieren.
  3. Bei Privat- und Firmenkursen hat der/die Kunde/Kundin die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie viele Unterrichtseinheiten gebucht werden. Eine Mindestbuchung von 10 Unterrichtseinheiten ist erforderlich. Weniger als 10 Unterrichtseinheiten können nur nach Absprache mit dem Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG gebucht werden.
  4. Kann ein vorab vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser spätestens am Vortag (mindestens 24 Stunden) des Unterrichts abgesagt werden. Fällt der vereinbarte Termin auf einen Samstag, Sonntag, Feiertag oder Montag, dann muss der vereinbarte Termin am letzten Werktag bis 16 Uhr vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Wird der Termin zu spät oder nicht abgesagt, besteht kein Anspruch auf die Nachholung des verpassten Termins.
  5. Gebuchte Dienstleistungen im Rahmen von Privat- und Firmenkursen müssen innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung der Rechnung in Anspruch genommen werden. Nach 6 Monaten verfällt der Anspruch auf Durchführung der Dienstleistung. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG leistet keine Rückzahlungen für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen.
  6. Dienstleistungen, die bereits bezahlt wurden, können nach Rücksprache mit dem Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG auf Dritte übertragen werden. In diesem Fall muss der/die Kunde/Kundin eine schriftliche Erklärung abgeben.

 

4. Probestunden

  1. Probestunden, die der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG organisiert, sind für die KundInnen kostenlos und unverbindlich. Wenn der/die Kunde/Kundin mit der Probestunde nicht zufrieden war, hat er/sie keinerlei Verpflichtungen. Bei einer anschließenden Anmeldung zum Kurs wird die Probestunde als reguläre Unterrichtseinheit gerechnet.
  2. Die Probestunde beträgt 45 Minuten.
  3. Meldet sich der/die Kunde/Kundin für eine kostenlose Probestunde an und er/sie erscheint nicht zu dem vereinbarten Termin, wird ihm eine Rechnung in Höhe von 10,00 € ausgestellt.
    Die Abmeldung von einer Probestunde bedarf der Schriftform und muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei dem Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG eingereicht werden. Andernfalls wird dem/der Kunden/Kundin eine Rechnung in Höhe von 10,00 € ausgestellt.

5. Prüfung: Anmeldung & Stornierung

  1. Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und nicht stornierbar.
  2. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die Kunde/Kundin, die Prüfungsgebühren vor Prüfungsbeginn vollständig zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Sollten Sie am Prüfungstag krank sein, benötigen wir von Ihnen ein ärztliches Attest. In diesem Falle fällt eine Stornogebühr in Höhe von 150,00 € an.
  3. Im Falle der Verschiebung einer ÖSD-Prüfung aufgrund höherer Gewalt, Pandemie und Ausbreitung von Seuchen und Infektionskrankheiten besteht kein Rücktrittsrecht. In diesem Fall ist der nächstmögliche bekanntgegebene Prüfungstermin wahrzunehmen.
  4. Die bloße Abwesenheit an einer Prüfung gilt nicht als Abmeldung, wodurch die Pflicht zur Begleichung der Gebühr erhalten bleibt.
  5. Wir behalten uns das Recht vor, die Prüfung bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl abzusagen.

6. Einstufungstest

  1. Meldet sich der/die Kunde/Kundin zu einen Einstufungstest an und er/sie erscheint nicht zu dem vereinbarten Termin, wird ihm eine Rechnung in Höhe von 30,00 € ausgestellt. Die Abmeldung von einem Einstufungstest bedarf der Schriftform und muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei dem Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG eingereicht werden. Andernfalls wird dem/der Kunden/Kundin eine Rechnung in Höhe von 30,00 € ausgestellt.

7. Gutscheine

  1. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Allerdings können diese mit gebuchten Leistungen verrechnet werden. Die Gültigkeit beträgt 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung.

8. Haftungsausschluss

  1. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG übernimmt keine Haftung für Schädigungen, Unfälle und Verletzungen der KundInnen oder Diebstähle und Schädigungen deren Eigentums während des Unterrichts und unterwegs zu und von den Standorten der Sprachschule. Der Verein Integration und SprachINSTITUT HAINBURG übernimmt keine Haftung für materielle Schädigungen, egal welcher Art, die durch Wissensvermittlung entstehen.

9. Datenschutz 

  1. https://www.hainburgin.at/datenschutzerklarung/

Zahlungsbedingungen (IBAN: AT98 3207 3000 0322 0779, BIC: RLNWATWWBRL)